Jetzt erst recht_Upskilling gefördert
Förderung der Qualifizierung bei Kurzarbeit Wenn Sie in Kurzarbeit sind, fördern das AMS arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Qualifizierungen – vorausgesetzt, dien nachfolgenden Bedingungen sind erfüllt. Wer kann die Förderung beantragen? Alle Unternehmen – ausgenommen juristische Personen öffentlichen Rechts, Bund und Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, politische Parteien und radikale Vereine. Welche Arbeitskräfte werden gefördert? Alle Arbeitskräfte, die ihre Ausfallstunden für Qualifizierung nutzen wollen – vorausgesetzt, die Qualifizierung dauert mindestens 16 Stunden. Das gilt auch für überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, wenn sie sich während der Kurzarbeit qualifizieren. Nicht gefördert werden Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer Organe der Geschäftsführung Arbeitskräfte in unkündbaren Arbeitsverhältnissen – also Beamtinnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen Lehrlinge. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Aus- oder Weiterbildung ist mit den Arbeitskräften abgesprochen. Es liegt ein Ausbildungskonzept vor. Die Aus- oder Weiterbildung ist arbeitsmarktpolitisch sinnvoll. Sie bringen den Original-Antrag 1 Woche vor Beginn der Qualifizierung ein. Wie hoch ist die Förderung? Das AMS übernimmt 60 % der Schulungskosten. 40 % der Kosten übernehmen die Firma. Wo beantragen Sie die Förderung? Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle, die für den Standort zuständig ist. Mit uns einen Termin vereinbaren für ein Ausbildungskonzept: Kontaktstellen finden Sie hier: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern |