Jetzt erst recht_Upskilling gefördert

Förderung der Qualifizierung bei Kurzarbeit

Wenn Sie in Kurzarbeit sind, fördern das AMS arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Qualifizierungen – vorausgesetzt, dien nachfolgenden Bedingungen sind erfüllt.

Wer kann die Förderung beantragen?

Alle Unternehmen – ausgenommen

juristische Personen öffentlichen Rechts,

Bund und Länder,

Gemeinden und Gemeindeverbände,

politische Parteien und

radikale Vereine. 

Welche Arbeitskräfte werden gefördert?

Alle Arbeitskräfte, die ihre Ausfallstunden für Qualifizierung nutzen wollen – vorausgesetzt, die Qualifizierung dauert mindestens 16 Stunden.

Das gilt auch für überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, wenn sie sich während der Kurzarbeit qualifizieren.

Nicht gefördert werden

Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer

Organe der Geschäftsführung

Arbeitskräfte in unkündbaren Arbeitsverhältnissen – also Beamtinnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen

Lehrlinge.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Aus- oder Weiterbildung ist mit den Arbeitskräften abgesprochen.

Es liegt ein Ausbildungskonzept vor.

Die Aus- oder Weiterbildung ist arbeitsmarktpolitisch sinnvoll.

Sie bringen den Original-Antrag 1 Woche vor Beginn der Qualifizierung ein.

Wie hoch ist die Förderung?

Das AMS übernimmt 60 % der Schulungskosten. 40 % der Kosten übernehmen die Firma.

Wo beantragen Sie die Förderung?

Bei der AMS-Landesgeschäftsstelle, die für den Standort zuständig ist. Mit uns einen Termin vereinbaren für ein Ausbildungskonzept:

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Kontaktstellen finden Sie hier: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

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