SOFORTHILFEN & SOFORTMASSNAHMEN
Der HÄRTEFALLFONDS
Die COVID-19-KURZARBEIT
BMF – Bundesministerium für Finanzen
SVS Sozialversicherung der Selbständigen
Sozialpartner
Arbeitsmarktservice
ÜBERBRÜCKUNGEN
BESTÄTIGTE INFORMATIONEN
- Sicherheit Ihres Betriebes / Home Office
BANKEN
Achtung: Im Falle von Kurzarbeit muss der Dienstgeber
die Zahlungen vorstrecken und bekommt die anteilige Refundierung erst im
Nachhinein. Sprechen Sie daher unbedingt neben dm Finanzamt, der
Sozialversicherungen, auch mit Ihrer Bank! Hier die meistgefragten Links:
Informationen der Ministerien
BUNDESGESETZE UND VERORDNUNGEN
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