Förderungen Wien


FRECH – Frauen ergreifen Chancen (waff – Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfond)

    Wer wird gefördert: berufstätige Frauen, die sich beruflich verändern wollen
    Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskurse

      Voraussetzungen:

    • Wohnsitz in Wien
    • Bildungsabschluss unter dem Maturaniveau
      • Ausmaß: 90% der Weiterbildungskosten, max. € 3.700,-
        (Weitere Infos unter: www.waff.at)
        _________________________________________________________________________________________
        NOVA Karenz Wien (waff)

          Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen vor, während und nach der Karenz
          Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskurse sowie Beratung und Berufsorientierung (mit Kinderbetreuung)

            Voraussetzungen:

          • Hauptwohnsitz in Wien
          • aufrechtes Dienstverhältnis, ArbeitnehmerInnen befinden sich in Eltern- oder Pflegekarenz
          • ohne aufrechtem Dienstverhältnis aufgrund von Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen
          • Mindestalter 18 Jahre
            • Ausmaß: Aus- und Weiterbildungskosten, max. € 2.700,–

                (Weitere Infos unter: www.waff.at)
                _________________________________________________________________________________________
                PISA PLUS Wien (waff)

                  Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen aus Wien
                  Was wird gefördert:

                  • Berufliche Aus- und Weiterbildung
                  • Nachholen des Hauptschulabschlusses
                  • Nachholen des außerordentlichen Lehrabschlusses
                    • Voraussetzungen:

                    • Hauptwohnsitz in Wien
                    • max. Hauptschulabschluss bzw. Pflichtschulabschluss
                    • oder über 40 Jahre
                      • Ausmaß:

                      • max. € 1.100,– für berufsbezogene Aus- und Weiterbildung
                      • max. € 2.000,– für das Nachholen des Hauptschulabschlusses bzw. Lehrabschlusses
                        • (Weitere Infos unter: www.waff.at)
                          _________________________________________________________________________________________
                          Weiterbildungskonto (waff)

                            Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen und Arbeitssuchende
                            Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungskosten sowie Prüfungsgebühren, sofern diese € 75,– übersteigen

                              Voraussetzungen:

                            • Wohnsitz in Wien
                            • Kurs muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht werden
                            • Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
                              • Ausmaß:

                                  Für Beschäftigte: 50% der Kosten, max. € 200,–
                                  Für Arbeitslose: 50% der Kosten, max. € 300,–
                                  Für Prüfungen: 80% der Kosten, max. € 450,–

                                    (Weitere Infos unter: www.waff.at)
                                    _________________________________________________________________________________________
                                    Bildungsbonus (waff)

                                      Wer wird gefördert: AbsolventInnen einer Lehre
                                      Was wird gefördert: berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen

                                        Voraussetzungen:

                                      • abgeschlossene Lehre
                                      • Hauptwohnsitz in Wien
                                      • Kursbeginn innerhalb von 2 Jahren nach Lehrabschluss
                                      • Kurs muss bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger besucht werden
                                      • Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
                                        • Ausmaß: max. € 200,-
                                          Kann auch in Kombination mit dem Weiterbildungskonto des waff eingelöst werden.

                                            (Weitere Infos unter: www.waff.at)
                                            ____________________________________________________________________________________
                                            Personalentwicklung in KMU (waff)

                                              Wer wird gefördert: Wiener KMU
                                              Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen in den Bereichen Soft Skills: Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit und Teamfähigkeit

                                                Voraussetzungen:

                                              • Vorliegen eines Aus- und Weiterbildungskonzeptes
                                              • Durchführung der Schulung von einem externen Schulungsanbieter
                                              • Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („de-minimis“ Regelung)
                                              • Unternehmensstandort in Wien
                                              • Einreichung des Förderantrages vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
                                                • Ausmaß: 50% der Weiterbildungskosten, max. € 5.000,– max. Förderungszeitraum von 18 Monaten

                                                    (Weitere Infos unter: www.waff.at)
                                                    _________________________________________________________________________________________
                                                    Personalentwicklung – Interkulturelle Kompetenz (waff)

                                                      Wer wird gefördert: Wiener Unternehmen
                                                      Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung der MitarbeiterInnen im Bereich Interkulturelle Kompetenz: Kommunikations-, Handlungs- und Konfliktlösungsfähigkeiten im Umgang mit Menschen anderer Kulturkreise

                                                        Voraussetzung:

                                                      • Durchführung der Schulung von einem externen Schulungsanbieter
                                                      • Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („de-minimis“ Regelung)
                                                      • Unternehmensstandort in Wien
                                                      • Einreichung des Förderantrages vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme
                                                        • Ausmaß: 50 % der Weiterbildungskosten, max. € 10.000,- (max. Förderungszeitraum
                                                          von 18 Monaten)

                                                            (Weitere Infos unter: www.waff.at)
                                                            _________________________________________________________________________________________
                                                            Personalentwicklung – Sachgüter Produktion / produktionsnahe Dienstleistungen (waff)

                                                              Wer wird gefördert: Wiener Unternehmen
                                                              Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung für berufliche Qualifizierung der MitarbeiterInnen

                                                                Voraussetzung:

                                                              • Zugehörigkeit zu den Branchencodes gemäß „ÖNACE 2008“: C 10 bis C 33, E 38, J 58, J 59, J 62, J 63, M 71, M 72, M 74.1, M 74.2, N 82.9 und S 95
                                                              • Durchführung der Schulung von einem externen Schulungsanbieter
                                                              • Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen der EU („de-minimis“ Regelung)
                                                              • Unternehmensstandort in Wien
                                                              • Einreichung des Förderantrages vor Beginn der Aus- und Weiterbildungsmaßnahme

                                                                  Ausmaß: 50 % der Weiterbildungskosten, max. € 10.000,- (max. Förderungszeitraum von
                                                                  18 Monaten)

                                                                    (Weitere Infos unter: www.waff.at)