Förderungen Niederösterreich


NÖ Bildungsförderung (Amt der NÖ Landesregierung)

Wer wird gefördert:

  • ArbeitnehmerInnen
  • WiedereinsteigerInnen
  • BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
  • SozialhifebezieherInnen
  • ArbeitnehmerInnen, die Kurse zur Meister/Konzessionsprüfung besuchen
  • ArbeitnehmerInnen, die Vorbereitungskurse zum Hauptschulabschluss bzw. für die Berufs/Studienberechtigungsprüfung besuchen
  • Was wird gefördert: Weiterbildungskurse bei anerkannten BildungsträgernVoraussetzungen:
  • österr. StaatsbürgerIn oder Bürger eines EWR Mitgliedstaates
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Förderungsantrag muss spätestens 1 Jahr nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
  • Ausmaß:
  • 50% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren sowie KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
  • 80% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahren und SozialhilfebezieherInnen
  • (Weitere Infos unter: www.noel.gv.at/Foerderungen/Foerderungen.html)