Förderungen Burgenland


Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF – Phasing Out (AMS)

    Wer wird gefördert: KMU mit einer Betriebsstätte im Burgenland
    Was wird gefördert: Qualifizierungsmaßnahmenvon ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre, ArbeitnehmerInnen ohne Matura, ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahre in Qualifizierungsverbünden

      Voraussetzung:

    • nur für Personen die sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in
      Elternkarenz befinden

    • Vorlage eines Bildungsplanes
    • Förderungsantrag muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eingebracht werden
      • Ausmaß: drei Viertel der Kursgebühren von max. € 10.000,-

          (Weitere Infos unter: www.ams.at)

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            Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen und leitenden Angestellten (WiBAG)

              Wer wird gefördert: GeschäftsführerInnen und leitende Angestellte
              Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildung sowie Trainings in neuen Technologien (z.B. EDV Betriebssysteme, Standardsoftwareprogramme, spezielle Anwendungsprogramme, Telekommunikation, Elektronik, Mikroelektronik, CAD, CAM, CIM)

                Voraussetzungen:

              • Tätigkeit im Betrieb mit Hauptsitz in Burgenland
              • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
                • Ausmaß: max. 50% der Kurskosten, max. € 15.000,– pro Antrag für Kurs-, Seminar und Trainingsbeiträge

                    (Weitere Infos unter: www.wibag.at)

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                      Qualifizierungsförderungszuschuss (Amt der Burgenländischen Landesregierung)

                        Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Zivil-/Präsenzdiener und Lehrlinge
                        Was wird gefördert: berufsbezogene Aus- und Weiterbildung

                          Voraussetzungen:

                        • Hauptwohnsitz in Burgenland
                        • max. monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinverdiener € 2.401,– plus 10% für Ehepartner / plus 10% für jedes Kind
                        • max. monatliche Familieneinkommen € 3.842,–
                          • Ausmaß: Zuschüsse zu den Kurs- bzw. Schulungskosten, Informationen erhalten Sie beim Hauptreferat Sozialwesen der Burgenländischen Landesregierung

                              (Weitere Infos unter: www.burgenland.at)
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                              Tourismus – Schwerpunkt Aus- und Weiterbildung (WiBAG)

                                Wer wird gefördert: bestehende Unternehmen und Neugründungen in der Tourismuswirtschaft
                                Was wird gefördert: Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen des Unternehmers/der Unternehmerin oder der Bediensteten

                                  Voraussetzungen:

                                • Besuch eines für Tourismus spezialisierten Seminars oder einer Veranstaltung
                                • Teilnahme an einem speziell für Tourismusbetriebe bestimmten Fremdsprachenkurs
                                • Schulungen durch spezialisierte TrainerInnen in den jeweiligen Betrieben
                                • Exkursionen mit eindeutigem fachlichem Inhalt, der auch im jeweiligen Betrieb umgesetzt werden kann
                                  • Ausmaß: 30% der Kurs- oder Seminarkosten, max. € 3.634,–

                                      (Weitere Infos unter: www.wibag.at)

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                                        Wiedereingliederungsförderung (Amt der Burgenländischen Landesregierung)

                                          Wer wird gefördert: Frauen nach den Jahren der Kindererziehung und Haushaltsführung
                                          Was wird gefördert: Kurs- und Schulungskosten

                                            Voraussetzungen:

                                          • Hauptwohnsitz in Burgenland
                                          • max. monatliche Bruttoeinkommen bei Alleinverdiener € 2.401,– plus 10% für Ehepartner / plus 10% für jedes Kind
                                          • max. monatliche Familieneinkommen € 3.842,–
                                            • Ausmaß: Zuschüsse zu den Kurs- bzw. Schulungskosten, Informationen erhalten Sie beim Hauptreferat Sozialwesen der Burgenländischen Landesregierung

                                                (Weitere Infos unter: www.burgenland.at)