Förderungen Tirol


Tiroler Bildungsförderung – Bildungsgeld update (Amt der Tiroler Landesregierung)

    Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, Arbeitslose, Personen im Karenz oder Bildungskarenz, WiedereinsteigerInnen, selbstständige UnternehmerInnen
    Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen bei anerkannten Bildungsträgern

      Voraussetzung:

    • Hauptwohnsitz in Tirol
    • Förderungsantrag muss spätestens 3 Monate nach Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
      • Ausmaß: max. 25 % der Kurskosten, max. € 500,-

          (Weitere Infos unter: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung)
          _______________________________________________________________________________________
          Tiroler Bildungsförderung – Bildungsbeihilfe (Amt der Tiroler Landesregierung)

            Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen, WiedereinsteigerInnen
            Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen, die mit einer Reduktion bzw. Entfall des Einkommens verbunden sind

              Voraussetzung:

            • Hauptwohnsitz in Tirol
            • Schulungsdauer max. 2 Jahre
            • Förderungsantrag muss spätestens 2 Monate nach Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
              • Ausmaß: hängt von der Höhe des Einkommensausfalls ab

                  (Weitere Infos unter: www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung)
                  _______________________________________________________________________________________
                  Tiroler Bildungsförderung – Bildungsdarlehen (Amt der Tiroler Landesregierung)

                    Wer wird gefördert: ArbeitnehmerInnen,WiedereinsteigerInnen, FörderungswerberInnen
                    auf dem Weg zur Unternehmensgründung
                    Was wird gefördert: berufsbezogene Bildungsmaßnahmen und Umschulungen

                      Voraussetzung:

                    • Hauptwohnsitz in Tirol
                    • Schulungsdauer max. 2 Jahre
                    • Familieneinkommen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten