NÖ Bildungsförderung (Amt der NÖ Landesregierung)
Wer wird gefördert:
- ArbeitnehmerInnen
- WiedereinsteigerInnen
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
- SozialhifebezieherInnen
- ArbeitnehmerInnen, die Kurse zur Meister/Konzessionsprüfung besuchen
- ArbeitnehmerInnen, die Vorbereitungskurse zum Hauptschulabschluss bzw. für die Berufs/Studienberechtigungsprüfung besuchen
- Was wird gefördert: Weiterbildungskurse bei anerkannten BildungsträgernVoraussetzungen:
- österr. StaatsbürgerIn oder Bürger eines EWR Mitgliedstaates
- Hauptwohnsitz in Niederösterreich
- Förderungsantrag muss spätestens 1 Jahr nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden
- Ausmaß:
- 50% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren sowie KinderbetreuungsgeldbezieherInnen
- 80% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahren und SozialhilfebezieherInnen
- (Weitere Infos unter: www.noel.gv.at/Foerderungen/Foerderungen.html)